Hundewesen

Jagd ohne Hund ist Schund

Er ist der treuste Gehilfe, den sich ein Jäger vorstellen kann und gleichzeitig für eine tierschutzgerechte Jagdausübung unabdingbar: Der Jagdhund.

Seine Einsatzmöglichkeiten sind vielfältig und reichen vom A wie Apportieren über N wie Nachsuche bis S wie Stöbern.

Die Ausübung der Jagd ist unausweichlich mit den Einsatz „brauchbarer“ Jagdhunde verbunden.

Für die bei der Jagdausübung zur Wahrnehmung des Tierschutz und aus Gründen der Waidgerichtigkeit muss für den jeweiligen Hund ein Brauchbarkeitsnachweis vorliegen. Diese erfüllen alle Jagdhunde, die eine Prüfung bestanden haben, die den Anforderungen der obersten Jagdbehörde genehmigten Richtlinien der anerkannten Landesjägerschaften entspricht.