Ziele
Als CDU-Remblinghausen setzen wir uns für Sie und Remblinghausen mit all seinen Ortsteilen ein. Es ist unser Anliegen, die Zukunft unserer Dörfer als lebenswertes und attraktives Familiendorf Remblinghausen aktiv zu gestalten. Die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger ist uns ein besonderes Anliegen. Die Weiterentwicklung kann nur gemeinsam und mit dem Engagement aller gelingen.
Besonders setzen wir uns für eine ausgewogene Entwicklung der Dörfer und der Stadt Meschede ein. Auch in der engen Haushaltssituation der Stadt Meschede sind die Ortschaften auf finanzielle Förderung angewiesen um gemeinsam die Zukunft gestalten zu können.
Aus Remblinghausen stellen wir politisch innerhalb der CDU und in der Stadt Meschede eine starke Truppe. Den Vereinen, Verbänden und allen sozialen Einrichtungen unseres Dorfes werden wir in Ihrer Arbeit unterstützend zur Seite stehen. Ihr ehrenamtlicher Einsatz macht unser Dorf lebenswert. In Zukunft gilt es die Zusammenarbeit der Vereine für Remblinghausen stärker miteinander zu vernetzen.
Der Bezirksausschuss ist unverzichtbar für die politische Arbeit in Remblinghausen. Er ist gelebte Bürgerbeteiligung. Für die Fortführung wird sich unsere gesamte CDU-Ortsunion einsetzen.
Aufgaben der CDU
Unsere Aufgaben sind es:
- für die Ziele der CDU und für die Mitgliedschaft in der CDU zu werben,
- die Mitglieder über alle wichtigen politischen Fragen zu unterrichten und sie zur Teilnahme an der politischen Arbeit anzuregen,
- die politische Willensbildung auf allen Ebenen der CDU und im öffentlichen Leben zu fördern,
- die Belange der CDU gegenüber den öffentlichen Dienststellen ihres jeweiligen Bereiches zu vertreten,
- Beschlüsse der übergeordneten Parteiorgane durchzuführen und deren Richtlinien zu beachten,
- bei der Vorbereitung und Durchführung von Wahlkämpfen den Rahmenrichtlinien übergeordneter Vorstände nachzukommen.
Bei der Aufstellung der Kandidaten für Rat und Bezirksvertretungen, den Landtag, den Deutschen Bundestag und das Europäische Parlament haben die in dieser Satzung aufgeführten Verbände und ihre angeschlossenen Mitglieder ein Entscheidungs- und Mitwirkungsrecht. Dies regelt sich nach dem jeweils geltenden Wahlrecht und den entsprechenden Verfahrensordnungen.